INFORMATION UNSERER NACHBARINNEN UND NACHBARN GEMÄSS STÖRFALLVERORDNUNG
Gemäß §§8a und 11 der 12. BImSchV möchten wir gerne unsere Nachbarinnen und Nachbarn über das richtige Verhalten bei Störfällen informieren. Bitte lesen Sie sich unsere Broschüre daher aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Wir geben Ihnen gerne und transparent Auskunft zu unseren Tätigkeiten, den dafür eingesetzten Stoffen und unseren Vorsorgemaßnahmen, um Störfälle zu vermeiden.
INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS §23 17. BImSchV
Gemäß § 23 der 17. BImSchV informieren wir die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messung von Emissionen unserer Anlage zur thermischen Behandlung von edelmetallhaltigen Rückständen.
INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS §17 Abs. 2 12. BImSchV
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte am 28.07.2020.
Weitere Informationen über die Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach §17 Abs. 1 der 12. BImSchV erteilt das Regierungspräsidium Karlsruhe.